Rund 70% des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfällt auf die Raumwärme. Eine bessere Wärmedämmung kann den Energieverbrauch von Gebäuden um bis zu 50% reduzieren. Die Wärmedämmung gehört somit zu den effizientesten Massnahmen bei einer energetischen Sanierung von Gebäuden.
Das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht. (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen.)
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt
Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile: U ≤ 0,20 W/m²K (Ausnahme: Wand und Boden mehr als 2m im Erdreich, Decke und Boden gegen unbeheizt: U ≤ 0,25 W/m²K)
U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/m²K betragen
Für geschützte Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden
Ab 10‘000 Fr. Förderbeitrag pro Gesuch liegt für das Gebäude ein GEAK Plus mit Beratungsbericht vor: www.geak.ch (Wenn für den Gebäudetyp kein GEAK Plus erstellt werden kann, liegt eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE vor)
Die minimale Fördersumme pro Gesuch beträgt 1'000.- Fr
Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)